Re: Vespa 50 S


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Abgeschickt von MMY am 17 Maerz, 2008 um 09:14:52:

Antwort auf: Vespa 50 S von Susi am 16 Maerz, 2008 um 09:12:10:

Hallo Susi,

Ja es gibt für alte 50er eine Ausnahmeregelung. Das beste Beispiel sind die alten DDR-50er wie z.B. die Schwalbe. Auch diese waren mit 60 eingetragen und durften trozallem als 50er zugelassen und mit einem normalen 50er Führerschein bewegt werden.

MFG


: Hallo,

: habe eine Vespa 50 S erstanden. Ist laut ABE mit Höchstgeschwindigkeit 60 km/h eingetragen. Ich habe noch den alten rosa Führerschein, mit dem ich Zweiräder bis 50 km/h fahren darf. Gibts für diesen Fünfziger eine Ausnahmeregelung? Die Versicherung hat ihn mir ohne Probleme als Fünfziger-Roller angemeldet.

: Vielen Dank für eure Hilfe, Susi





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