Abgeschickt von Susi am 16 Maerz, 2008 um 09:12:10
Hallo,
habe eine Vespa 50 S erstanden. Ist laut ABE mit Höchstgeschwindigkeit 60 km/h eingetragen. Ich habe noch den alten rosa Führerschein, mit dem ich Zweiräder bis 50 km/h fahren darf. Gibts für diesen Fünfziger eine Ausnahmeregelung? Die Versicherung hat ihn mir ohne Probleme als Fünfziger-Roller angemeldet.
Vielen Dank für eure Hilfe, Susi